Wichtige Infos in Kürze
Zielpublikum
Leistungsstarke Personen, welche die obligatorische Schulzeit beendet haben.
Auswahl der Lernenden
Die Arztpraxen beurteilen die praktische Eignung und die Motivation der Kandidatinnen und Kandidaten für den Beruf. Die Berufschule organisiert schulische Eignungstests.
Lehrvertrag
Für das 1. Ausbildungsjahr wird der Lehrvertrag von der Berufsfachschule, der auszubildenden Person und deren Eltern unterschrieben. Zudem wird eine ergänzende Vereinbarung (Anhang) für die Organisation der Praktika (10 Tage im 1. Lehrjahr) unterschrieben. Bereits vor dem Ausbildungsstart wird auch der Lehrvertrag für das 2. und 3. Ausbildungsjahr mit dem Ausbildungsbetrieb unterzeichnet. Das Ausbildungsverhältnis wird von der Dienststelle für Berufsbildung registriert.
Unterricht
1. Lehrjahr : Vollzeit in der Schule, Mittwochnachmittag frei
2. und 3. Lehrjahr : jeden Donnerstag in der Schule
Lohn
1. Lehrjahr : kein Lohn
2. Lehrjahr : CHF 1'265.- / Monat
3. Lehrjahr : CHF 1'430.- / Monat
Ferien
1. Lehrjahr : in der Berufsfachschule geltende Schulferien gemäss kantonalem Schulplan. Während dem 1. Lehrjahr sind 10 Praktikumstage in der Arztpraxis zu absolvieren.
2. und 3. Lehrjahr : gemäss Lehrvertrag (5 Wochen/Jahr)
Kosten für Lernende
1. Lehrjahr :
- Anschaffung Laptop und MPA-Schürze (Berufskleidung)
- Lehrmittel (Bücher und Ebooks) ca. Fr. 2500.-
- Schulrechnung (Kopien, Material, Ausflüge, Lizenzen, Versicherung) ca. Fr. 1'500.- (Ende 1. Lehrjahr)
2. Lehrjahr : Fr. 200.-
3. Lehrjahr : Fr. 150.-